Allgemein
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Feuerpolizeiliche Sicherheitskontrollen an Festanlässen und Veranstaltungen
Die feuerpolizeiliche Sicherheitskontrolle stützt sich auf das Gesetz über den Feuerschutz vom 5. November 1957, die zugehörige Verordnung vom 16. Juni 1995 und die Weisungen der Gebäudeversicherung Luzern.