Feuerpolizeiliche Sicherheitskontrollen an Festanlässen und Veranstaltungen

  1. Formular
  2. Kontrolle
  3. Bestätigung

Die feuerpolizeiliche Sicherheitskontrolle stützt sich auf das Gesetz über den Feuerschutz vom 5. November 1957, die zugehörige Verordnung vom 16. Juni 1995 und die Weisungen der Gebäudeversicherung Luzern.

Ergänzende Bemerkungen / Vereinbarungen:

Gestützt auf § 3 und § 100 Abs. 3 des Gesetztes über den Feuerschutz (FSG) haben Feuerwehren, die zu Runden- und Wachdiensten herangezogen werden, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben die Befugnis, Kontrollen durchzuführen, notwendige Massnahmen zu treffen und Weisungen zu erteilen.

Feuerwehren können zu Wachdiensten herangezogen werden, sofern es sich mit der Erfüllung ihrer Hilfeleistungspflicht vereinbaren lässt (§ 100 FSG). Der Aufwand für die Feuerwache geht zu Lasten des Betriebes / Veranstalters. Werden Feuerwehren zu Wachdiensten herangezogen, ist deren Aufwand zu entschädigen (§ 94 FSG).

Als verbindliche Weisungen der Gebäudeversicherung Luzern sind insbesondere zu beachten: Arbeitshilfe Brandschutz bei Anlässen (http://www.brandschutznachweis.ch/)

Für die Durchsetzung der Sicherheitsmassnahmen sind vom Veranstalter direkt verantwortliche Sicherheitsbeauftragte zu bestimmen.

ALLGEMEINE ANGABEN:
VERANTWORTLICHE PERSON:
Alle nötigen Bewilligungen sind vorhanden (Eigentümer, Gemeinde, Gastgewerbe und Gewerbepolizei) *
Es sind genügend Ausgänge vorhanden und die Ausgangsbreite entspricht der zu erwartenden Personenzahl? *
Können die erforderlichen Fluchtwegmöglichkeiten und/ oder Ausgangsbreiten für die vorgesehenen Personenzahlen nicht eingehalten werden, sind die maximalen Personenzahlen auf Grund der Arbeitshilfe (Brandschutz bei Anlässen) anzupassen bzw. zu reduzieren. Für die Einhaltung der maximal zulässigen Personenbelegung haftet der Veranstalter in Eigenverantwortung.
Eine allfällig notwendige Zutrittsregelung ist organisiert? (Kontrolle Ein- und Austritt) *
Die max. zulässigen Fluchtweglängen werden eingehalten? *
Ausgänge sind frei begehbar, nicht versperrt und jederzeit ohne Schlüssel zu öffnen? *
Die Anzahl Stühle in Reihe, Abstände zwischen den Stühlen sowie zwischen Tischenreihen etc. entsprechen den Vorschriften? *
Kochgelegenheiten sind nicht im Bereich von Ausgängen platziert? *
Flüssiggasinstallationen (Gasflaschen und Apparate) sind ausserhalb der Hauptnutzungen (Koch- oder Nebenzelte) aufgestellt? *
Ausgänge sind gut sichtbar, Fluchtwegsignalisationen und Notbeleuchtungen sind vorhanden und funktionieren? *
Für die Beheizung der Halle dürfen keine transportablen Geräte eingesetzt werden. *
Schriftliche Bewilligung für Feuerwerke bzw. IndoorFeuereffekt liegt vor (Datum und verantwortliche Person eintragen)?. *
Löscheinrichtungen (Wasserlöschposten, Handfeuerlöscher) sind vorhanden, bezeichnet und frei zugänglich?. *
Es sind genügend Aschenbecher vorhanden und die Leerung in Blechbehälter während der Veranstaltung ist organisiert?. *
Die Beseitigung des Abfalls / Rauchresten nach der Veranstaltung ist organisiert? Diese müssen getrennt ins Freie gebracht werden!. *
Räume, welche nicht benutzt werden, sind für den Publikumsverkehr geschlossen (sofern nicht Bestandteil des Fluchtweges). *
Kontrollen und Wachen in Abhängigkeit der Bauart und Personenbelegung sind organisiert und über ihre Aufgaben instruiert? *
Dekorationen entsprechen den Vorschriften? Proben wurden im Freien getestet und freigegeben?
Dekorationen sind einwandfrei befestigt und verdecken keine brandschutztechnischen Einrichtungen wie Brandmelder usw. *
Die Verantwortlichkeit für die Veranstaltung und dessen Stellvertretung ist geregelt (SI-BE; SI-BE Stv.). *
Für die Veranstaltung ist eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen worden *
Ein Notfallkonzept wurde erstellt und die zuständigen Personen sind darüber informiert (Alarmieren, Retten, Löschen). *
Zufahrten für Feuerwehr und Rettungsdienste sind gewährleistet? *
AN KONTROLLE ANWESEND:
KONTROLLE DURCH:
MAIL BESTÄTIGUNG AN VERANSTALTER